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Notruf absetzen PDF Drucken E-Mail
Folgender Punkte sollten Sie beachten:
  • Bewahren sie Ruhe!
  • Wählen sie die kostenfreie Rufnummer 112 (ohne Vorwahl)
  • Schildern Sie möglichst präzise folgende Angaben:
    Wo ist etwas passiert? (Ort, Stadtteil, Straße, Hausnummer und ergänzende Angaben)
    Was ist passiert? (z.B. Verkehrsunfall, bewusstlose Person, Sturz von einer Leiter, Feuer, Explosion etc.)
    Wie viele Verletzte gibt es? (Damit die Einsatzleitstelle entsprechende Rettungskräfte einsetzen kann)
    Welche Art der Verletzung liegt vor? (Damit evtl. weitere geeignete Einsatzmittel gleich mit entsandt werden können)
    Wer meldet das Ereignis? (Nennen Sie bitte ihren Name und eine Rückrufnummer für evtl. Nachfragen)
  • Warten Sie auf eventuelle Rückfragen der Leitstelle

Wenn Sie einmal den Notruf wählen müssen, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Ablauf des Notrufes
Wird im Landkreis Emsland der Notruf 112 gewählt, wird der Anruf direkt zur Feuerwehr- und Rettungsleitstelle des Landkreises Emsland geleitet. Wenn sich der Leitstellendisponent der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle des Landkreises Emsland meldet, nennen sie die oben aufgeführten Angaben: "... Max Mustermann, ich wohne in der Musterstraße 11 in 26871 Papenburg - Untenende. Meine Tochter klagt über starke Schmerzen in der Brust und kann nur schwer Luft einatmen." Nun haben sie alle wichtigen Angaben in einem Satz verfasst. Warten sie nun ab ob der Leitstellendisponent weitere Rückfragen hat und legen sie erst dann auf, wenn es ihnen ausdrücklich gesagt wurde. Da der Leitstellendisponent alle wichtigen Informationen hat, leitet er diese an der entsprechenden Rettungseinrichtung weiter und die Rettungskräfte treffen innerhalb von 8 Minuten vor Ort ein!

Notrufmissbrauch ist strafbar!
Dank moderner Telekommunikationstechnik können Anrufer böswilliger Alarme oder Scherzanrufer identifiziert werden, das gilt bei Anrufen aus dem analogen und mobilen Telefonnetz mit oder ohne anruferseitiger Rufnummernunterdrückung. Denken sie dran, ein Scherzanruf lohnt sich nicht, denn ihre Identität kommt immer raus! Auch bei einer rausgezogenen Telefonkarte!

"Wer absichtlich oder wissentlich Notruf oder Notzeichen missbraucht oder wer vortäuscht, dass wegen eines Brandes oder Unglücksfalles Hilfe von Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei erforderlich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft".
Auszug aus dem Strafgesetzbuch
Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 02. März 2008 um 18:11 Uhr